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  • Newsletter-Archiv 2016
01.12.2016

Geförderte Wiedereingliederungsteilzeit nach längerem Krankenstand – Signifikante Erleichterung für Unternehmen

Menschen, die von langer Krankheit betroffen waren, wird der Weg zurück in die Berufswelt erleichtert. Ab dem 1.1.2017 soll es möglich werden, nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand mit seinem Arbeitgeber durch Reduktion der bisherigen Normalarbeitszeit eine schrittweise Wiedereingliederung zu vereinbaren (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz). Um den Einkommensverlust auszugleichen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus den Mitteln der Krankenversicherung. Das Wiedereingliederungsgeld gebührt im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes und wird entsprechend der vereinbarten Arbeitszeitreduktion aliquotiert.

In aller Kürze noch einige Rahmenbedingungen:

  • Die Teilzeit kann zwischen 1 und 6 Monate dauern.
  • Die Arbeitszeit muss bezogen auf die Gesamtdauer 50-75% des bisherigen Umfanges betragen.
  • Beratung durch fit2work und ein Wiedereingliederungsplan sind notwendig.
  • Für das Wiedereingliederungsgeld benötigt der Arbeitnehmer eine chefärztliche Bewilligung.
  • Um Pensionsverluste hintanzuhalten, wird eine eigene Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung geschaffen.
  • Die Wiedereingliederungsteilzeit ist kein Teilkrankenstand. Eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit ist Voraussetzung.

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

 

Interessiert Sie dieses Thema? Neugierig auf mehr? Fragen Sie unsere Autoren! Wir stehen gerne zur Verfügung.

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TagsWiedereingliederungsgeldWiedereingliederungsteilzeit
Foto von Waltraud Niederleithner
Waltraud Niederleithner waltraud.niederleithner@at.pwc.com linkedin
Foto von Nina Samitsch
Nina Samitsch nina.samitsch@at.pwc.com

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