Aktuell: Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 wurde vom Parlament beschlossen
In unserem Blogbeitrag vom 15.05.2025 haben wir bereits zum Entwurf der Regelungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 berichtet.
Nunmehr wurde der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 im parlamentarischen Verfahren vom Nationalrat am 16.06.2025 und vom Bundesrat am 26.06.2025 beschlossen.
Festzuhalten ist dabei insbesondere, dass der Entwurf zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat ohne inhaltliche Anpassungen beschlossen wurde. Es kam lediglich zu einer strukturellen Anpassung, sodass sich die Regelungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 nunmehr in § 124b Z 478 EStG finden.
Somit ist es auch im Jahr 2025 weiterhin möglich, einzelnen Arbeitnehmenden eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu EUR 1.000 zu gewähren. Die Mitarbeiterprämie für 2025 ist allerdings sozialversicherungspflichtig und es fallen auch Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) an.
Entgegen den vorherigen Regelungen ist ab 2025 ein Gruppenmerkmal für die Steuerfreiheit nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus ist eine Ermächtigung durch den geltenden Kollektivvertrag bzw. durch Betriebsvereinbarung nun auch nicht mehr Voraussetzung für die steuerfreie Gewährung der Mitarbeiterprämie 2025. Betreffend die Bedingungen und die inhaltlichen Einschränkungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 verweisen wir auf unserem letzten Blogbeitrag zu diesem Thema.
Fazit
Die Beschlussfassung der Regelungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 sind aus unserer Sicht zu begrüßen, da durch den Wegfall des Gruppenmerkmals sowie der Voraussetzung der Kollektivvertragsermächtigung, die Umsetzung für die Praxis erheblich vereinfacht wurde.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, steht Ihnen das People & Organisation Team gerne zur Verfügung.
