Handel darf wieder öffnen – Was ist aus Arbeitgebersicht zu beachten?
Ab 8. Februar 2021 sollen Handelsunternehmen, aber auch körpernahe Dienstleister wieder öffnen dürfen. Im Zuge der Öffnung sind – vor allem aus Unternehmenssicht – Auflagen zu beachten. Im Bereich des Handels soll dabei eine Quadratmeterbegrenzung von 20m² pro Kunde gelten. Für Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt sowie für bestimmte andere Arbeitnehmergruppen sehen zudem die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung […]
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