PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis

Benefits sind ein wichtiger Bestandteil moderner Vergütungsmodelle und tragen maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung bei. Doch wie gestaltet man Benefits arbeitsrechtlich korrekt? Welche Regelungen sollten diesbezüglich getroffen werden? In unserem P&O Breakfast vom 6. Mai 2025 haben wir gemeinsam mit unseren P&O-Kolleg:innen näher beleuchtet, was Arbeitgeber:innen zu beachten haben. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Punkte haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Telearbeit

  • Telearbeit setzt den Abschluss einer Telearbeitsvereinbarung nach § 2h AVRAG voraus. Darin ist u.a. auch die Vereinbarung einer (steuerfreien) Telearbeitspauschale möglich.
  • Für nähere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von Telearbeit verweisen wir auf unseren Blogbeitrag vom 20. August 2024.

 

Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen und Jubiläen

  • Bei der Gewährung von Benefits wie z.B. Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Sommerfest etc.) und allfälligen Sachzuwendungen kann eine Betriebsübung entstehen. Es sollte daher ein Unverbindlichkeitsvorbehalt gesetzt werden, um klarzustellen, dass es sich dabei bloß um eine einmalige und unverbindliche Leistung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft handelt.
  • Bei Betriebsveranstaltungen ist zudem zu klären, ob bzw. inwieweit sie als Arbeitszeit gelten. Insoweit die Teilnahme verpflichtend ist, wird es sich idR aber wohl um Arbeitszeit handeln.
  • Ansprüche auf bestimmte Leistungen für Firmenjubiläen ergeben sich häufig aus Kollektivverträgen, können aber auch einzelvertraglich vereinbart werden.

 

Wohlfahrtseinrichtungen

  • Zahlreiche Benefits können im arbeitsrechtlichen Sinn als sogenannte Wohlfahrtseinrichtungen zu qualifizieren sein (z.B. Personalkantine, Kindergärten, Fitnesscenter, Ferienheime, Werksbusse, Betriebszahnarzt etc.​).
  • Diesbezüglich sind die gesetzlichen Mitwirkungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen:
    • Zunächst ist der Betriebsrat berechtigt, zugunsten der Belegschaft und ihrer Familienangehörigen belegschaftseigene Unterstützungs- und sonstige Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten und ausschließlich zu verwalten (§ 93 ArbVG).
    • Weiters hat der Betriebsrat das Recht, an der Verwaltung von betriebs- und unternehmenseigenen Wohlfahrtseinrichtungen teilzunehmen. Art und Umfang der Teilnahme sind durch Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 19 ArbVG) zu regeln, wobei diesbezüglich bei fehlender Einigung auch eine Entscheidung durch die Schlichtungsstelle beantragt werden kann (§ 95 Abs 1 ArbVG).
    • ​Zudem kommt dem Betriebsrat bei Auflösung von Wohlfahrtseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen binnen vier Wochen ein Anfechtungsrecht zu (§ 95 Abs 3 ArbVG).

 

Mobilität

  • Bei der Gewährung eines Öffi- bzw. Job-Tickets oder auch von Zuschüssen zu Elektro-Carsharing kann es ebenfalls zur Entstehung einer Betriebsübung kommen, weshalb auch hier ein Unverbindlichkeitsvorbehalt anzudenken ist. Zudem sollte geregelt werden, was bei längeren Abwesenheiten (Krankenstände, Urlaub, Karenzen etc.) sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten soll.
  • Die Bereitstellung von Werkverkehr kann auch eine Wohlfahrtseinrichtung (mit den oben erwähnten Mitwirkungsrechten des Betriebsrates) darstellen.
  • Für die Bereitstellung eines Firmenwagens (inkl. Privatnutzung) empfiehlt sich eine Dienstwagenvereinbarung -richtlinie.
  • Für die Bereitstellung von (Firmen-)Fahrrädern oder Ladeeinrichtungen für E-Autos ist arbeitsrechtlich die Vereinbarung einer Nutzungsgebühr bzw. eines Kostenbeitrags zulässig.
  • Sofern in Zusammenhang mit den genannten Benefits eine Bezugsumwandlung (also eine Reduktion des bestehenden Gehalts als Nutzungsgebühr) vereinbart werden sollte, ist dabei auch zu beachten, dass dadurch kollektivvertragliche Mindestgehälter nicht unterschritten werden dürfen.

 

Verpflegung und Rabatte

  • Auch in Zusammenhang mit der freiwilligen Gewährung von Verpflegung am Arbeitsplatz bzw. der Bereitstellung von Essensbons/Gutscheinen ist u.a. das Thema Betriebsübung zu beachten und sollten entsprechende Vorbehalte gesetzt werden.
  • Verpflegung am Arbeitsplatz kann zudem auch eine Wohlfahrtseinrichtung (mit den oben erwähnten Mitwirkungsrechten des Betriebsrates) darstellen.

 

Einrichtungen und Anlagen, Gesundheitsförderung und Zukunftssicherung

  • Auch für Benefits wie die Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen (z.B. Sportanlagen, Ferienanlagen etc.), Gesundheitsförderung, Kinderbetreuung oder Zukunftssicherung (z.B. Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung) sind uU Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zu berücksichtigen.

 

Aus- und Fortbildung

  • Betreffend Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist neben allfälligen Mitwirkungsrechten des Betriebsrates auch die (verhältnismäßig) neue Bestimmung des 11b AVRAG zu beachten, wonach Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, die (zwingende) Voraussetzung für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit sind, als Arbeitszeit gelten und die Kosten von Arbeitgeber:innen zu tragen sind, soweit sie nicht von einem Dritten getragen werden.
  • Möglich ist zudem die Vereinbarung von Ausbildungskostenrückersatz für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch hierbei sind aber stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten (§ 2d AVRAG). Insbesondere ist die bloße (pauschale) Vereinbarung einer Verpflichtung zu Ausbildungskostenrückersatz im Arbeitsvertrag nicht ausreichend. Stattdessen muss jeweils im Einzelfall eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden, die insbesondere auch die konkrete Ausbildung und die konkret anfallenden Kosten enthalten muss.

 

Gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren P&O-Expert:innen bei der rechtssicheren Implementierung von Benefits in Ihrem Unternehmen.

FB twitter Linkedin
TagsArbeitsrechtbenefitsBetriebsratBetriebsübungBetriebsveranstaltungenBezugsumwandlungDienstwagenFirmenjubiläenTelearbeitWohlfahrtseinrichtung
Foto von Ursula Roberts
Ursula Roberts Partnerin, PwC Legal, Leader Arbeitsrecht
Kontakt aufnehmen
Foto von Alexander Kaindl
Alexander Kaindl Senior Associate, PwC Legal
Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Österreichische Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Fällen
  • Gesetzesänderungen im Lichte der Pensionswelle – (Neue) Teilpension und Einschränkung der Altersteilzeit
  • Die Pensionswelle ist kein Schicksal – sondern eine Gestaltungsaufgabe.
  • Ihr Pensionsantritt aus steuerlicher Sicht: Regelungen, Tipps und Strategien für eine sorgenfreie Alterspension
  • Aktuell: Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 wurde vom Parlament beschlossen

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo