Betriebsrat – verlängerte Funktionsperiode ab dem 1.1.2017

Eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes bringt Neuerungen für die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer: Für die Mitglieder eines Betriebsrates, eines Zentralbetriebsrates, einer Konzernvertretung, eines Europäischen Betriebsrates und des SE-Betriebsrates gilt ab dem 1.1.2017 eine Funktionsperiode von fünf – anstatt wie bisher von vier – Jahren, soweit deren Konstituierung nach dem 31.12.2016 erfolgt. Infolgedessen wurde auch der Anspruch auf […]

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