PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Breaking News im Arbeitsrecht: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Österreich und schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Nachdem eine Novellierung der Rahmenbedingungen in Bezug auf Elternkarenz, Pflegefreistellung etc. sowie geblockte Altersteilzeit bereits seit längerem erwartet wurde, wurden die angedachten Änderungen nunmehr am 20. September 2023 im Nationalrat beschlossen. Die Änderungen betreffend u.a. Elternkarenz und Pflegefreistellung dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates der Europäischen Union. Die Änderungen bei der geblockten Altersteilzeit sind hingegen arbeitsmarktpolitisch motiviert. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuell beschlossenen Änderungen.

 

Aufteilung der Elternkarenz zwischen beiden Elternteilen

Der volle gesetzliche Anspruch auf Elternkarenz von insgesamt 24 Monaten kann künftig nur dann ausgeschöpft werden, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate Karenz in Anspruch nehmen. Wird die Elternkarenz hingegen nur von einem Elternteil in Anspruch genommen, verkürzt sich – zur Umsetzung der Vorschriften der eingangs erwähnten EU-Richtlinie – die maximale Karenzdauer auf 22 Monate.

Im Falle von Alleinerziehenden oder Familien, in denen der andere Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (z.B. Selbständige, Arbeitslose etc.), kann die Elternkarenz hingegen auch weiterhin von nur einem Elternteil im vollen Ausmaß von bis zu 24 Monaten in Anspruch genommen werden.

Mit dieser Maßnahme soll eine gerechtere Aufteilung der Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen beiden Elternteilen erreicht werden.

 

Änderungen der aufgeschobenen Elternkarenz

Für den Fall der Inanspruchnahme der sogenannten aufgeschobenen Elternkarenz ist nunmehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie ein Motivkündigungsschutz vorgesehen und Arbeitnehmer:innen können künftig eine schriftliche Begründung einer Arbeitgeberkündigung in diesem Zusammenhang verlangen. Zudem muss eine Ablehnung der aufgeschobenen Karenz von Arbeitgeber:innen schriftlich begründet werden.

 

Anpassung der Rahmenbedingungen von Elternteilzeit

Elternteilzeit kann künftig bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. 

Für den Anspruch auf Elternteilzeit gilt ein Höchstausmaß von sieben Jahren, von dem die Dauer des Beschäftigungsverbotes sowie die Dauer der von beiden Elternteilen für dasselbe Kind in Anspruch genommenen Elternkarenz abzuziehen und der Zeitraum zwischen der Vollendung des siebten Lebensjahres und dem späteren Schuleintritt des Kindes hinzuzurechnen ist. Ist das Höchstausmaß des Anspruchs auf Elternteilzeit ausgeschöpft, kann mit Arbeitgeber:innen dennoch Elternteilzeit für das achte Lebensjahr vereinbart werden.

Die Ablehnung einer vereinbarten Elternteilzeit muss künftig von Arbeitgeber:innen schriftlich begründet werden.

Auch im Hinblick auf den bereits bestehenden Motivkündigungsschutz bei Elternteilzeit nach Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes kann künftig von betroffenen Arbeitnehmer:innen eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangt werden.

Auch die Änderungen betreffend die Elternteilzeit erfolgen, um den Anforderungen der oben erwähnten EU-Richtlinie nachzukommen.

 

Ausweitung der Pflegefreistellung und Kündigungsschutz

Zur Umsetzung der eingangs erwähnten EU-Richtlinie soll zudem eine Freistellung zur Pflege naher Angehöriger künftig auch dann möglich sein, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus ermöglicht die Novelle auch eine Freistellung zur Pflege von Personen, die nicht Angehörige sind, aber im gemeinsamen Haushalt leben.

Zudem wird ein Motivkündigungsschutz in Bezug auf eine beabsichtigte oder tatsächlich in Anspruch genommene Pflegefreistellung normiert. In diesem Zusammenhang sind Arbeitgeber:innen auch verpflichtet, auf Verlangen eine schriftliche Begründung der Kündigung auszustellen.

 

Diskriminierungsschutz

Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, wird der Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes dahingehend erweitert, dass er auch für Diskriminierungen in Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen gilt, auch wenn dabei keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt.

 

Hemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen

Ebenfalls in Umsetzung der EU-Richtlinie ist eine Hemmung von gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallsfristen in folgenden Fällen vorgesehen:

  • während einer Karenz und Freistellung aus Anlass der Geburt eines Kindes, 
  • während einer Pflegefreistellung,
  • während einer Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unfall eines nahen Angehörigen,
  • während einer Freistellung zur Sterbebegleitung, Begleitung schwersterkrankter Kinder und einer Pflegekarenz.

Diesbezüglich ist nunmehr vorgesehen, dass der Ablauf von Verjährungs- und Verfallsfristen bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ende der jeweiligen Freistellung bzw. Karenzierung gehemmt wird.

 

Auslaufen der Förderung der geblockten Altersteilzeit

Die Förderung der geblockten Variante der Altersteilzeit wird ab 1. Jänner 2024 bis 2029 schrittweise eingestellt.  Konkret verringert sich der abzugeltende Anteil der Aufwendungen bei geblockter Altersteilzeit (derzeit 50%) für Vereinbarungen, deren Laufzeit ab 2024 beginnt, jährlich stufenweise (2024: auf 42,5%, 2025: auf 35%, 2026: auf 27,5%, 2027: auf 20%, 2028: auf 10%). Für Blockzeitvereinbarungen, deren Laufzeit ab dem 1. Jänner 2029 beginnt, gebührt gar keine Abgeltung mehr.

Begründet wird diese Änderung damit, dass die Altersteilzeit ihrem Wesen nach einer vorzeitigen Alterspension entspricht und keine wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Ziele verfolgt.

 

Im Ergebnis stehen somit im Arbeitsrecht erneut einige wichtige und spannende Gesetzesänderungen an. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die in Umsetzung der erwähnten EU-Richtlinie eingeführte schriftliche Begründungspflicht für Kündigungen und Hemmung der Verjährung in Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, Pflegefreistellungen und sonstigen Freistellungen aus familiären Gründen. Man darf gespannt sein, wie die genannten Änderungen in der arbeitsrechtlichen Praxis letztendlich aufgenommen werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit Elternkarenz, Pflegefreistellung etc. sowie Altersteilzeit.

 

>> Weiters für Sie spannend: Gesetzgebungs-Update: Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Abschaffung der kalten Progression

FB twitter Linkedin
TagsAltersteilzeitArbeitsrechtElternkarenzKarenz
Foto von Ursula Roberts
Ursula Roberts Partnerin, PwC Legal, Leader Arbeitsrecht
Kontakt aufnehmen
Foto von Alexander Kaindl
Alexander Kaindl Senior Associate, PwC Legal
Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Leadership im Fokus: Emotion, Kognition und Verhalten
  • Die Benefitslandschaft im Wandel: Liegen Ihre Benefits im Trend?
  • Kurzupdate zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Steuerliche Änderungen bei Elektrofahrzeugen, ab 1. April 2025

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo