Gesetzgebungs-Update: Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Abschaffung der kalten Progression
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 wurde die kalte Progression in Österreich abgeschafft. Allerdings blieb ein Drittel des Inflationsvolumens bisher noch unberücksichtigt. Dazu verabschiedete der Ministerrat am 15. September 2023 einen Umlaufbeschluss (MRV 69a/1), der die Grundzüge der neuen Entlastungsmaßnahmen skizziert. Die konkreten Gesetzesvorschläge werden von den zuständigen Bundesministerien ausgearbeitet und sollen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
1. Anpassung Tarifstufen und Gewinnfreibetrag
Die ersten vier Tarifstufen sollen gestaffelt an die Inflationsrate angepasst werden:
2023 | | | 2024 | ||
bis EUR 11.693 | | | bis EUR 12.816 | ||
EUR 11.693 – EUR 19.134 | | | EUR 12.816 – EUR 20.818 | ||
EUR 19.134 – EUR 32.075 | | | EUR 20.818 – EUR 34.513 | ||
EUR 32.075 – EUR 62.080 | | | EUR 34.513 – EUR 66.612 |
Außerdem soll der Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) von 30.000 Euro auf 33.000 Euro angehoben werden.
2. Ausweitung von steuerlich begünstigten Zuschlägen
Die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen soll erweitert werden. Der monatliche Freibetrag soll von 86 Euro auf 120 Euro steigen. Zusätzlich soll für die ersten 18 Überstunden im Monat (für 2024 und 2025) ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro eingeführt werden, der nach Ablauf dieser Befristung neuerlich evaluiert werden soll.
Die steuerliche Begünstigung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll von derzeit 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben werden.
Die Regelungen zur Home-Office Tätigkeit sollen unbefristet verlängert werden.
3. Erhöhung von Familienleistungen
Der Kindermehrbetrag soll von 550 Euro auf 700 Euro erhöht werden. Der Kinderbetreuungszuschuss, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für Kinder bis 14 Jahre steuerfrei gewähren können, soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden. Zusätzlich sollen Kinder Betriebskindergärten künftig auch dann begünstigt oder kostenlos besuchen dürfen, wenn ihre Eltern nicht in dem jeweiligen Betrieb arbeiten.
Zusätzlich wurde am 20. September 2023 im Nationalrat beschlossen:
Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, soll künftig 47,82 € pro Tag betragen und damit verdoppelt werden. Darüber hinaus soll es einen besonderen Kinderzuschuss von 60 Euro pro Kind für armutsgefährdete Haushalte geben.
Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Gesetzesvorschläge zu den geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Der Umlaufbeschluss des Ministerrats markiert jedoch einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen und Familien.
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