PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern: Was HR ManagerInnen darüber wissen sollten!

Am 23. Oktober 2019 hat das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern beschlossen. Neben der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems und einer Rückmeldepflicht an Hinweisgeber kommen weitere Neuerungen auf Unternehmen zu.

In ihrer Funktion als zentrale Anlaufstelle für alle Mitarbeiter spielt die Personalabteilung häufig eine tragende Rolle bei der Umsetzung von Whistleblowing-Maßnahmen. Ob operativ bei der Umsetzung geeigneter Prozesse oder beratend bei der Einführung eines Hinweisgebersystems: Gerade HR ManagerInnen sind wichtige Stakeholder bei diesem sensiblen Thema!

Weiter unten haben wir die wichtigsten Punkte der neuen EU-Richtlinie für Sie zusammengefasst.


Die neue EU-Richtlinie für Sie im Überblick


Für wen gilt die neue EU-Richtlinie?

Die neue EU-Richtlinie gilt grundsätzlich für alle juristischen Personen des privaten Sektors mit mehr als 50 MitarbeiterInnen sowie für alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors (dh auch Länder und Gemeinden) einschließlich Stellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen juristischen Person stehen, und verlangt von ihnen die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems, um Meldungen entgegennehmen zu können.


Wen schützt die neue EU-Richtlinie?

Die neue EU-Richtlinie schützt alle Personen, die Verstöße gegen bestimmte Bereiche des EU-Rechts melden, vor möglichen Repressalien (z.B. Angestellte, Auftragnehmer, Zulieferer, Selbstständige, Praktikanten, Bewerber, ehrenamtlich Tätige).


Was regelt die neue EU-Richtlinie?


1. Einrichtung klarer Meldekanäle und vertrauenswürdiger Kommunikationswege

Betroffene Unternehmen müssen ein internes Hinweisgebersystem implementieren, das die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, wahrt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Hinweise telefonisch, schriftlich oder persönlich abzugeben. Den Hinweisen muss innerhalb angemessener Frist nachgegangen werden. Außerdem ist ein Verantwortlicher zu benennen, der mit dem Hinweisgeber in Kontakt bleibt, diesen erforderlichenfalls um weitere Informationen ersucht und ihm Rückmeldung gibt.


2. Informationspflicht

Gegenüber dem Hinweisgeber besteht die Pflicht, den Eingang seiner Meldung innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und ihn innerhalb von drei Monaten über die eingeleiteten Folgemaßnahmen zu informieren.


3. Schutz vor Repressalien

Die Richtlinie hat das Ziel, Hinweisgeber vor Repressalien, wie Belästigung am Arbeitsplatz, Diskriminierung oder Entlassung zu schützen.

Es gilt das Prinzip der Beweislastumkehr, dh es wird vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für die Meldung war. Es obliegt daher der Person, die die benachteiligende Maßnahme ergriffen hat, zu beweisen, dass diese Maßnahme auf hinreichend gerechtfertigten Gründen basierte. Hinweisgeber werden außerdem dadurch geschützt, dass sie für die Meldung und die damit verbundene Offenlegung von Informationen in keiner Weise haftbar gemacht werden können. Gleiches gilt für Personen, die den Hinweisgeber unterstützt haben (z.B. Mittelspersonen, KollegInnen oder Verwandte).


4. Sanktionen bei Verstößen gegen die neue EU-Richtlinie

Sanktionen bei Verstößen gegen die neue EU-Richtlinie sind in dieser nur vage definiert und müssen noch vom nationalen Gesetzgeber konkretisiert werden.


5. Einrichtung eines mehrstufigen Systems

Die neue EU-Richtlinie sieht die Einrichtung eines mehrstufigen Hinweisgebersystems vor. Zunächst soll der Hinweisgeber die Möglichkeit erhalten, Verstöße intern zu melden.

Die neue EU-Richtlinie definiert die Kriterien für die Ausgestaltung eines solchen internen Hinweisgebersystems. Beispielsweise muss ein solches System sicher konzipiert sein und die Anonymität des Hinweisgebers wahren. Weiters sollen Meldungen schriftlich, mündlich oder im Wege einer physischen Zusammenkunft abgegeben werden können. Darüber hinaus muss unbefugten Mitarbeitern der Zugriff auf diese Meldungen verwehrt sein.

Eine genaue Definition darüber, wie die Meldung auszusehen hat, fehlt in der Richtlinie. Es ist daher davon auszugehen, dass die Begriffe weit auszulegen sind, um es dem Hinweisgeber so einfach wie möglich zu machen, Verstöße zu melden.

Sollte nach der internen Meldung eines Verstoßes keine Maßnahme durch das Unternehmen oder die öffentliche Einrichtung ergriffen werden, kann sich der Hinweisgeber an einen externen Meldekanal (z.B. Behörde) wenden.

In letzter Instanz ist der Weg an die Öffentlichkeit vorgesehen. Dieser Schritt ist allerdings nur nach Erfolglosigkeit einer Meldung (z.B. in Ermangelung einer Rückmeldung) sowie im Falle der Gefährdung öffentlicher Interessen zulässig.

Generell gilt, das ein internes Meldesystem für Unternehmen vorteilhaft ist, da sie vorab selber über den Missstand Bescheid wissen und diesen korrigieren können. Sollte es kein Meldesystem geben, so besteht für Unternehmen ein weitaus höheres Risiko, dass sich der Hinweisgeber direkt an die Behörde oder im schlimmsten Fall an die Öffentlichkeit wendet.


Tipps für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie

Überlegen Sie, wer als potentieller Hinweisgeber in Betracht kommt (z.B. MitarbeiterInnen, Lieferanten) bzw. in welchen Sprachen Sie das Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen wollen.

Definieren Sie Ansprechpersonen/Verantwortlichkeiten (inklusive Urlaubsvertretung). Wer soll die eingehenden Meldungen bearbeiten?

Überlegen Sie sich eine Kategorisierung für gemeldete Hinweise (bspw. Beschränkung auf schweres Fehlverhalten und gerichtlich strafbare Handlungen), um im Case-Management strukturiert vorgehen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der:

  • Konzeptionierung eines Hinweisgebersystems,
  • Implementierung (Kooperation mit externen Anbietern von marktführenden web-basierten Hinweisgebersystemen) sowie
  • Aufklärung von potenziellen Unregelmäßigkeiten.

Ihre Ansprechpartner von PwC sind gerne für Sie da.

FB twitter Linkedin
TagsComplianceWhistleblowing
Foto von Olivia Stiedl
Olivia Stiedl Partner, Leader People and Organisation
Kontakt aufnehmen linkedin
Foto von Kristof Wabl
Kristof Wabl Partner, Forensic Services
Kontakt aufnehmen linkedin xing
Foto von Konstantin Köck
Konstantin Köck Manager, PwC Legal
Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Leadership im Fokus: Emotion, Kognition und Verhalten
  • Die Benefitslandschaft im Wandel: Liegen Ihre Benefits im Trend?
  • Kurzupdate zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Steuerliche Änderungen bei Elektrofahrzeugen, ab 1. April 2025

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo