PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Angleichung der Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern und Angestellten

Die Angleichung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern an jene von Angestellten wurde bereits 2017 beschlossen und sollte ursprünglich bereits mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie kam es jedoch Ende 2020 zu einer Verschiebung, zunächst auf den 1. Juli 2021 und in der Folge auf den 1. Oktober 2021. Seit 1. Oktober 2021 sind nunmehr die neuen Kündigungsbestimmungen in Kraft. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die erfolgten Änderungen und deren Auswirkungen geben.

Anwendbar sind die Regelungen des § 1159 ABGB in der neuen Fassung auf alle Kündigungen, welche nach dem 30. September 2021 ausgesprochen werden. Eine Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Mitarbeitern gibt es hier nicht.

Die Kündigungsvorschriften für Arbeiter wurden inhaltlich weitestgehend an jene von Angestellten angepasst. Dementsprechend gilt nunmehr auch für eine Arbeitgeberkündigung von Arbeitern im 1. und 2. Arbeitsjahr eine Kündigungsfrist von 6 Wochen, ab dem 3. Arbeitsjahr von 2 Monaten, ab dem 6. Arbeitsjahr von 3 Monaten, ab dem 16. Arbeitsjahr von 4 Monaten sowie ab dem 26. Arbeitsjahr von 5 Monaten.

Doch nicht nur die Kündigungsfristen wurden angepasst; auch neue Kündigungstermine sind nun vom Arbeitgeber einzuhalten. Nach der gesetzlichen Bestimmung können Kündigungen nur zum Quartalsende wirksam werden. Wie auch für Angestellte können jedoch zusätzlich der 15. und der Letzte eines Kalendermonats als Kündigungstermin vereinbart werden. Sofern der anwendbare Kollektivvertrag bereits eine derartige Regelung vorsieht, besteht hier kein Handlungsbedarf. Dementsprechend enthalten auch bereits zahlreiche Kollektivverträge auf die neue Rechtslage zugeschnittene Bestimmungen, welche zu berücksichtigen sind. Ist das jedoch nicht der Fall, so ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung sowohl für neue als auch für bestehende Mitarbeiter dringend zu empfehlen.

Für die Kündigung durch Arbeitnehmer gilt künftig eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Abweichend davon kann jedoch (wie für Angestellte) eine längere Frist von bis zu einem halben Jahr vereinbart werden. Wichtig ist, dass die vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein darf, als die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Frist.

In Bezug auf alte (kollektiv)vertragliche Vereinbarungen ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten: Vereinbarungen über kürzere als die oben genannten gesetzlichen Kündigungsfristen für eine Arbeitgeberkündigung sind aufgrund der neuen Rechtslage nicht mehr wirksam. Für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarungen (z.B. kürzere Kündigungsfristen für Arbeitnehmerkündigungen oder längere Fristen für Arbeitgeberkündigungen) können hingegen weiterhin ihre Wirkung behalten.

Eine von der geltenden Rechtslage für Angestellte abweichende Ausnahme wurde für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen (z.B. Bauhilfsgewerbe), aufgenommen. Für diese können im Kollektivvertrag auch weiterhin kürzere Kündigungsfristen vorgesehen werden. Für die Qualifikation als Saisonbranche ist u.a. maßgeblich, ob die Branche im Kollektivvertrag ausdrücklich als Saisonbranche deklariert wurde. In Bezug auf Branchen, für die es zu keiner Einigung zwischen WKO und ÖGB über die Qualifikation als Saisonbranche gekommen ist, herrscht hingegen zum Teil Unsicherheit darüber, ob die Ausnahmebestimmung zur Anwendung kommt.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass die Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB in der Fassung vor der Novelle analog für die Beendigung freier Dienstverhältnisse herangezogen wurden. Ob und inwieweit zukünftig die neuen, angeglichenen Bestimmungen ebenso analog angewendet werden könnten, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.

Für Arbeitgeber, welche in ihrem Betrieb (auch) Arbeiter beschäftigen, besteht aufgrund der Novelle nunmehr jedenfalls Handlungsbedarf. Eine Überprüfung der Bestimmungen im anwendbaren Kollektivvertrag sowie – falls erforderlich – eine Anpassung der Arbeitsverträge ist dringend zu empfehlen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung der einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen sowie der Anpassung Ihrer Arbeitsverträge.

FB twitter Linkedin
TagsArbeitsrechtBeendigung DienstverhältnisKündigungKündigungsfristSaisonbranche
Foto von Ursula Roberts
Ursula Roberts Partnerin, PwC Legal, Leader Arbeitsrecht
Kontakt aufnehmen
Foto von Alexander Kaindl
Alexander Kaindl Senior Associate, PwC Legal
Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Leadership im Fokus: Emotion, Kognition und Verhalten
  • Die Benefitslandschaft im Wandel: Liegen Ihre Benefits im Trend?
  • Kurzupdate zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Steuerliche Änderungen bei Elektrofahrzeugen, ab 1. April 2025

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo