Rechtsanspruch auf „Papamonat” mit 1. September 2019 und Änderungen bei der Karenzanrechnung
Am 2. Juli 2019 wurde im Parlament eine Einigung erzielt, die Vätern unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsfreistellung im Ausmaß von einem Monat nach der Geburt ihres Kindes gewährt. Das Inkrafttreten dieser Bestimmung ist mit dem 1. September 2019 datiert. Voraussetzungen des Rechtsanspruchs auf die einmonatige Arbeitsfreistellung Es ist vorgesehen, dass der „Papamonat“ […]
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