Anwendertipps zur neuen Start-Up Mitarbeiterbeteiligung

Die abgaben- und beitragsrechtliche Begünstigung findet grundsätzlich auf alle Rechtsformen Anwendung, solange ein junges Klein- oder Mittelunternehmen (Start-Up Unternehmen) vorliegt. Neben gewissen Größenvoraussetzungen des Start-Ups darf die Gründung maximal zehn Jahre zurückliegen. Die Beteiligung muss nach dem 31. Dezember 2023 ausgegeben werden und die Beteiligungshöhe des einzelnen Arbeitnehmenden darf eine Grenze von 10% nicht übersteigen. […]

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„FlexCo“ und Mitarbeitende – Ein Schritt in die Zukunft

Junge, innovative und wachsende Start-Up-Unternehmen haben oftmals noch keine ausreichenden finanzielle Mittel, um monetäre Anreize für engagierte Mitarbeitende anbieten zu können. Auch die Möglichkeit Arbeitnehmende mittels Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am eigenen Unternehmen zu beteiligen, ist durch die derzeitige Rechtslage wenig lukrativ, da derzeit für die kostenlose oder verbilligte Mitarbeiterbeteiligung Lohnsteuer anfällt. Das neue Start-Up-Förderungsgesetz soll ab 2024 […]

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