Senkung des Dienstgeberbeitrags

Als weitere Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung die Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfond beschlossen. Geltungsbeginn Ab dem Kalenderjahr 2025, soll der Dienstgeberbeitrag von bisher 3,9 % auf 3,7 % gesenkt Eine Senkung des Dienstgeberbeitrags ist bereits in den Jahren 2023 und 2024 ist möglich, soweit diese Absenkung in einer „lohngestaltenden Vorschrift“ geregelt ist. Als „lohngestaltende […]

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