Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017
Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft und bringt weitreichende Neuerungen im Zulassungsverfahren für drittstaatsangehörige Schlüsselkräfte. Lesen Sie nachfolgend die wichtigsten Details: Seit 1.10.2017 gilt das neue Zulassungsverfahren für die neue Aufenthaltsbewilligung „ICT“ (= „Intra-Corporate-Transfer“) für unternehmensintern transferierte drittstaatsangehörige Schlüsselkräfte, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Europäischen Union […]
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