Anwendertipps zur neuen Start-Up Mitarbeiterbeteiligung
Die abgaben- und beitragsrechtliche Begünstigung findet grundsätzlich auf alle Rechtsformen Anwendung, solange ein junges Klein- oder Mittelunternehmen (Start-Up Unternehmen) vorliegt. Neben gewissen Größenvoraussetzungen des Start-Ups darf die Gründung maximal zehn Jahre zurückliegen. Die Beteiligung muss nach dem 31. Dezember 2023 ausgegeben werden und die Beteiligungshöhe des einzelnen Arbeitnehmenden darf eine Grenze von 10% nicht übersteigen. […]
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