Die EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Personal(er)sicht
Das Datenschutzgesetz 2000 („DSG 2000“) schränkt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten weitreichend ein. Im Prinzip dürfen Daten nur verarbeitet werden, soweit Zweck und Inhalt der Datenanwendung von den gesetzlichen Zuständigkeiten oder rechtlichen Befugnissen des jeweiligen Auftraggebers gedeckt sind und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzt werden. Vor dem Hintergrund neuer verfügbarer Technologien und Anwendungen […]
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