Herabsetzungsantrag Ihrer Einkommensteuervorauszahlungen bis spätestens 30. September 2020

Wie bereits in unserem Beitrag zur quartalsweisen ESt- und USt- Vorauszahlung erläutert, sind von Steuerpflichtigen, welche aufgrund von unterschiedlichen Gründen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen, bereits vierteljährliche Vorauszahlungen (am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.) an das Finanzamt leisten. Diese Vorauszahlungen werden aufgrund der letztveranlagten Einkommensteuererklärung mit Abgabenschuld automatisch erhöht. Sollten sich […]

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