Sozialpläne: Kein Betriebsausgabenabzug für freiwillige Abfertigungen in Abfertigung Neu?
Das BFG teilt die Ansicht der Finanzverwaltung, dass freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung neu und der mit dem Hälftesteuersatz [1] besteuerte Teil von Sozialplanzahlungen stets zur Gänze vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind. Unternehmen, die angesichts der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft Restrukturierungen vornehmen, müssen dieses steuerliche Risiko bei der Verhandlung von Sozialplänen einplanen. […]
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