BMSVG-Beginn der Beitragspflicht – OGH kippt die bisherige Verwaltungspraxis

Wird innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen, setzt die Beitragspflicht nach dem BMSVG bereits mit dem ersten Tag dieses Nachfolgearbeitsverhältnisses ein, unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgedienstverhältnisses, so die Ansicht des OGH in einem im Juni 2016 ergangenen […]

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