Auflockerung des Kündigungsschutzes älterer Arbeitnehmer
Für Arbeitsverhältnisse mit Personen, die im Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben, gibt es ab dem 1.Juli 2017 eine gravierende Änderung: Der derzeit bestehende Kündigungsschutz aufgrund des höheren Lebensalters iSd § 105 Abs 3b ArbVG wird modifiziert. Bei einer etwaigen Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung sowie bei einem Sozialvergleich ist das Alter eines […]
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