3G am Arbeitsplatz – Was müssen Arbeitgeber beachten?

Seit 1. November 2021 gilt die 3G-Regel (Erbringung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr) auch am Arbeitsplatz, wobei bis einschließlich 14. November 2021 noch eine Übergangsregelung zur Anwendung kommt (vgl. 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 3. COVID-19-MV). Während dieser Übergangsfrist kann der 3G-Nachweis noch durch das Tragen einer FFP2-Maske ersetzt werden – anschließend gilt die 3G-Regel aber absolut. […]

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