Neuerungen für die Sachbezugsbewertung: Elektrofahrzeuge / Ladeeinrichtungen
Die Änderung der Sachbezugswerteverordnung hinsichtlich Elektrofahrzeuge enthält Klarstellungen betreffend die Zuordnung von Lademengen und die Sachbezugsermittlung bei geleasten Ladeeinrichtungen: Ab 1. Jänner 2023 rückwirkend geändert: Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge Wird ein firmeneigenes Elektrofahrzeug an einer nicht-öffentlichen Ladestation (zB beim Dienstnehmenden zu Hause) aufgeladen, ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn die nachweisliche Zuordnung der Lademenge zum E-Fahrzeug sichergestellt […]
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