Der nächste Schritt zu „paperless“ – bestimmte Sonderausgaben werden ab 2017 automatisch vom Finanzamt berücksichtigt
Bestimmte Sonderausgaben (breitenwirksam sind insbesondere Kirchensteuer und Spenden) werden ab der Veranlagung 2017 automatisiert bei der Erstellung des Steuerbescheides berücksichtigt. Zwischen den jeweiligen Organisationen (z.B. Spendenempfänger, Kirchensteuerbeitragsstelle) wurde ein strukturierter Datenaustausch eingerichtet. Zukünftig müssen diese Organisationen am Jahresende den Gesamtbetrag der geleisteten Spenden oder gezahlten Kirchensteuerbeiträge pro Steuerpflichten an das Finanzamt melden, dies ermöglicht eine […]
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