Weniger Bürokratie, mehr Nichtraucherschutz ab 1.8.2017:

Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz soll ab 1.8.2017 der ArbeitnehmerInnenschutz zum Teil entbürokratisiert und der NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz verbessert werden. Damit einhergehend ergeben sich auf ArbeitgeberInnenseite mehrere Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz (AZG, ARG), sowie dem Mutterschutzgesetz (MSchG), die es zu beachten gilt: Zum einen wird ab 1.5.2018 in Arbeitsstätten in Gebäuden ein allgemeines Rauchverbot […]

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