Einkommensteuerliche Neuerungen im Regierungsprogramm 2025-2029
Die jüngst angelobte Bundesregierung hat am 27. Februar 2025 das gemeinsame Regierungsprogramm für 2025-2029 mit dem Titel „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ vorgestellt. Mithilfe eines umfangreichen Maßnahmenpaketes soll sowohl das Einkommensteuergesetz als auch die Lohnverrechnung und die Arbeitnehmerveranlagung vereinfacht werden.
Einkommensteuer
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% um vier Jahre
- Abgeltung der kalten Progression durch Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommenssteuertarifs
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten und stufenweise Entlastung im Rahmen des Familienlastenausgleichsfonds
- Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie
- Steuerliche Begünstigung von Überstunden und Zuschläge
- Freibetragserhöhung für sonstige Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt)
- Evaluierung der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer (Betriebsveranstalten, steuerfreie Mitarbeitergutscheine)
- Praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale
- Senkung des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent
- Abschaffung des Klimabonus bei gleichzeitiger Teilkompensation für Pendler:innen
- Entwicklung eines Zuverdienstmodells für Personen in der echten Alterspension
- Freibetragserhöhung für Zuwendungen zur privaten Vorsorge
- Krankenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte
- Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung
- Verbesserung der Sachbezugsregelung bei Wohnungen, sowie der geldwerten Vorteile der Kinderbetreuung und der Mitarbeiterrabatte
Internationales Steuerrecht
- Vereinfachung und Beschleunigung der Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen durch Umsetzung der FASTER Richtlinie
- Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
- Schaffung von koordinierten und rechtssicheren Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Homeoffice Tätigkeit
Die überblicksmäßig angeführten Änderungen stellen lediglich ein Auszug aus den detaillierten politischen Verhandlungen dar. Die weitere legistische Umsetzung bleibt noch abzuwarten. Wir werden Sie informieren, sobald die Gesetzesvorhaben verabschiedet sind.
