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Arbeitsrechtliche Aspekte von Bonuszahlungen

Bonuszahlungen sind in der modernen Arbeitswelt zu einem wichtigen Bestandteil des Vergütungspakets vieler Beschäftigter geworden. Sie dienen nicht nur als monetäre Anerkennung für besondere Leistungen, sondern auch als Anreiz zur Steigerung der Produktivität und Motivation der Belegschaft. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Bonuszahlungen präsentieren.

 

(Un)Verbindlichkeit

Ein besonders wichtiger Aspekt, der bereits vor der Gewährung von Bonuszahlungen abgeklärt werden sollte, ist, ob den Mitarbeitenden ein rechtsverbindlicher Anspruch zukommen soll (z.B. bei Erfüllung bestimmter vereinbarter Ziele) oder ein diskretionärer Bonus lediglich einmalig unverbindlich und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewährt werden soll.

Soll die Entstehung eines Rechtsanspruchs vermieden werden, muss bei der Gewährung der Bonuszahlung auch ausdrücklich festgehalten werden, dass es sich dabei bloß um eine einmalige und unverbindliche Leistung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft handelt. Dieser Vorbehalt sollte zu Beweiszwecken jedenfalls schriftlich erfolgen und auch bei wiederholter Gewährung einer Bonuszahlung jeweils im Einzelfall erneut ausgesprochen (und dokumentiert) werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass ein Rechtsanspruch der Mitarbeitenden entsteht und derartige Zahlungen in der Folge nicht mehr ohne weiteres eingestellt werden können.

In diesem Zusammenhang ist auch eine präzise Formulierung wichtig, da ein solcher sog. „Unverbindlichkeitsvorbehalt“ streng von einem sog. „Widerrufsvorbehalt“ zu trennen ist: Ein Widerrufsvorbehalt dürfte nämlich lediglich nach billigem Ermessen ausgeübt werden, während ein Unverbindlichkeitsvorbehalt bereits die Entstehung eines Anspruchs dem Grunde nach verhindert und somit in diesem Fall grundsätzlich eine Einstellung von Bonuszahlungen in der Folge keinen weiteren Einschränkungen unterliegt.

 

Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein zentrales Element im österreichischen Arbeitsrecht. Arbeitgebende müssen daher sicherstellen, dass Bonuszahlungen nicht auf eine diskriminierende Weise gewährt bzw. nicht gewährt werden. Eine Benachteiligung einzelner Mitarbeitender ohne sachlichen Grund sollte jedenfalls vermieden werden.

 

Aliquotierung

Besteht ein Rechtsanspruch der Mitarbeitenden auf eine Bonuszahlung (z.B. aufgrund einer entsprechenden Zielvereinbarung), so muss die Zahlung im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Fälligkeit dieses Bonusanspruchs dennoch (zumindest) aliquot geleistet werden. Ein gänzlicher Entfall der Bonuszahlung wäre unzulässig.

 

Gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren P&O-Expert:innen bei der rechtssicheren Gestaltung von Bonuszahlungen in Ihrem Unternehmen.

Weitere spannende Beiträge zum Thema Bonuszahlungen:

Leistungsbonus: Mehr als nur ein finanzieller Anreiz

Bonuszahlungen – Abgabenrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

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TagsArbeitsrechtBonusPrämie
Foto von Ursula Roberts
Ursula Roberts Partnerin, PwC Legal, Leader Arbeitsrecht
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Alexander Kaindl Senior Associate, PwC Legal
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