Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros ab Mai 2022
Um die derzeit hohen Treibstoffpreise abzufedern, wurde vom Gesetzgeber eine Erhöhung des Pendlerpauschales um 50% beschlossen. Der Pendlereuro wird von derzeit 2 € auf 8 € vervierfacht. Diese Maßnahmen gelten ab 01.Mai 2022 und sind vorerst befristet bis zum 30. Juni 2023.
Pendlerpauschale für den Zeitraum 01. Mai 2022 bis 30. Juni 2023:
- a)Kleines Pendlerpauschale (pro Monat)
Entfernung Wohnort – Arbeitsstätte | Alter Pauschalbetrag | Zusätzlich | Gesamt |
20km bis 40km | 58,00 € | 29,00 € | 87,00 € |
40km bis 60km | 113,00 € | 56,50 € | 169,50 € |
Mehr als 60km | 168,00 € | 84,00 € | 252,00 € |
- b)Großes Pendlerpauschale (pro Monat)
Entfernung Wohnort – Arbeitsstätte | Alter Pauschalbetrag | Zusätzlich | Gesamt |
2km bis 20km | 31,00 € | 15,50 € | 46,50 € |
20km bis 40km | 123,00 € | 61,50 € | 184,50 € |
40km bis 60km | 214,00 € | 107,00 € | 321,00 € |
Mehr als 60km | 306,00€ | 153,00€ | 459,00€ |
Durch die unterjährige Änderung erhöht sich die Herausforderung an die Lohn- und Gehaltsverrechnung wieder einmal. Liegt eine Erklärung der Arbeitnehmer:innen zur Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro vor (unterschriebenes Formular L34), so haben die Arbeitgeber:innen das erhöhte Pendlerpauschale und den erhöhten Pendlereuro erstmals mit der Abrechnung Mai 2022 zu berücksichtigen. Soweit die erhöhten Werte noch nicht mit der laufenden Abrechnung ab Mai 2022 abgerechnet werden können, hat eine rückwirkende Aufrollung bis spätestens 31. August 2022 zu erfolgen.
Für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen, die keine Lohnsteuer zahlen, und Anspruch auf das Pendlerpauschale samt Pendlereuro haben, erhöht sich bei der Arbeitnehmerveranlagung der Betrag der SV-Rückerstattung (vormals Negativsteuer) im Jahr 2022 um 60 € und im Jahr 2023 um 40€.