Firmenparkplatz noch kostenlos, oder bald kostenpflichtig?
Was sich ändern wird
Schon ab 1. März 2022, also bereits in wenigen Tagen, wird die lang angekündigte Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien tatsächlich Realität. Autofahrer:innen werden dann auch in den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 nur noch kostenpflichtig parken können. Werktags ist das Parken im gesamten Stadtgebiet von 9 bis 22 Uhr ausschließlich mit Parkpickerl bzw. gültigem Parkschein gestattet. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nur in wenigen Gewerbe- und Industriegebieten.
Auch in anderen Gemeinden und Städten wird aktuell die Parkraumbewirtschaftung eingeführt bzw. ausgeweitet, insbesondere im Umland von Wien (z.B. Schwechat, Baden …).
Stichwort „Sachbezug Firmenparkplatz“
Stellt der Arbeitgeber in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung seinen Arbeitnehmer:innen einen Garagen- oder sonstigen Stellplatz zur Verfügung, ergibt sich hieraus ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Gemäß Sachbezugswerteverordnung muss in der Lohn- und Gehaltsverrechnung hierfür ein monatlicher Sachbezug von brutto EUR 14,53 angesetzt werden. Dies gilt unabhängig von den genaueren Modalitäten der Parksituation, also sowohl für fest zugewiesene Parkplätze als auch für das Abstellen auf Gemeinschaftsparkplätzen. Es macht keinen Unterschied, ob während der Arbeitszeit der Privatwagen oder der Firmenwagen abgestellt wird. Einzig wenn der Firmenparkplatz ausschließlich in nicht gebührenpflichtigen Zeiten genutzt wird, besteht keine Sachbezugspflicht. Da dies beispielsweise in Wien ausschließlich für Nacht- bzw. Wochenenddienste gilt, muss wohl bei den meisten Arbeitnehmer:innen, die einen Firmenparkplatz nutzen können, ein Sachbezug angesetzt werden.
Die aktuellen Ausweitungen der Parkraumbewirtschaftung stellt nunmehr viele Arbeitgeber vor zusätzliche logistische Herausforderungen. Es muss geprüft werden, ob die Firmenparkplätze im parkraumbewirtschafteten Bereich liegen. Wenn ja, dann ist – wie beispielsweise in Wien ab März 2022 – für den Firmenparkplatz ein Sachbezug von monatlich brutto EUR 14,53 in der Lohn- und Gehaltsverrechnung anzusetzen. Die betroffenen Arbeitnehmer:innen müssen dann für den bisher kostenlosen Firmenparkplatz aufgrund des Sachbezugs Mehrkosten (Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) tragen. Neben dem Informationsbedarf wird sich für den Arbeitgeber auch die ein oder andere Diskussion mit einzelnen Mitarbeiter:innen nicht vermeiden lassen.