Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Beitragsmonate November und Dezember 2021
Aufgrund des vergangenen in Österreich angeordneten 4. Lockdowns ermöglichte der Gesetzgeber der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Stundungsanträge für die Beitragsmonate November sowie Dezember 2021 zu genehmigen: Können Betriebe ein pandemiebedingtes Liquiditätsproblem gegenüber der ÖGK glaubhaft machen, sollen sich diese mit der ÖGK in Verbindung setzen, um von der Stundungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Die Zahlungsfrist der Beiträge beider Beitragsmonate verlängert sich bei genehmigter Stundung bis zum 31.01.2022 (plus 3 Tage Respirofrist), Verzugszinsen in der Höhe von 1,38% (statt 3,38%) werden fällig.
Die entsprechende Gesetzesanpassung wurde am 22.12.2021 im Bundesrat beschlossen und am 30.12.2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (für die November-Beiträge zu spät, da diese bereits am 15.12.2021 fällig waren). Wir empfehlen den betroffenen Betrieben, sich telefonisch oder per E-Mail an die ÖGK zu wenden, um (rückwirkende) Stundungsmöglichkeiten oder weitere Ratenzahlungen zu besprechen.
Bisher bereits vereinbarte, laufende Ratenzahlungsmodelle für die Beitragszeiträume Februar 2020 bis Mai 2021 bleiben von der aktuellen Stundungsmöglichkeit unberührt und sind fristgerechnet zu überweisen. Sollten Förderungen/Unterstützungsleistungen zu spät erhalten worden sein und es deshalb zu Zahlungsengpässen kommen, können individuelle Lösungen mit der ÖGK abgestimmt werden.
Wie auch aus bisherigen Stundungsmodellen bekannt, sind Beiträge, für die auf Grund von Kurzarbeit oder Freistellungen wegen eines COVID-19-Risikoattests Unterstützungsleistungen seitens des Bundes oder des Arbeitsmarktservices bezogen wurden, von der Stundungsmöglichkeit ausgenommen und bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungszahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu entrichten.
Gerne verweisen wir auf unseren letzten Blog, in welchem die Stundungs- und Ratenzahlungsmodelle für die Beitragszeiträume Februar 2020 bis Mai 2021 erläutert werden:
Verlängerung bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
PwC Österreich unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Stundungen.