PwC | Österreich
  • Share
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Newsletter-Archiv 2016
10.12.2020

Post-Brexit: Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen in Bezug auf grenzüberschreitende Mitarbeiter/innen-Einsätze nach Ablauf der Übergangsphase und Handlungsbedarf für Dienstgeber/innen

Was bisher geschah

Das Vereinigte Königreich trat mit Ablauf des 31. Jänner 2020 aus der EU aus. Ein Austrittsabkommen wurde zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ausverhandelt, welches mit 1. Februar 2020 in Kraft trat und die Modalitäten für einen geordneten Austritt aus der EU festlegt. Das Austrittsabkommen beinhaltet auch eine Übergangsphase, innerhalb derer die EU-rechtlichen (inklusive der sozialversicherungsrechtlichen) Vorschriften in Bezug auf das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung finden. Diese Übergangsphase endet nun mit Ablauf des 31. Dezember 2020.

Bis Ende 2020 bleiben sämtliche unionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) 883/2004 sowie die Verordnung (EG) 987/2009) für grenzüberschreitende Sachverhalte oder Einsätze von Mitarbeiter/innen im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar.

 

Wie geht es nach dem 31. Dezember 2020 weiter

Grundsätzlich finden die genannten unionsrechtlichen Bestimmungen ab dem 1. Jänner 2021 keine Anwendung mehr. Das Austrittsabkommen sieht jedoch für bestimmte Personengruppen (uU auch für deren Familienangehörige) einen Bestandsschutz vor, wonach die unionsrechtlichen Vorschriften auch nach Ablauf der Übergangsphase zur Anwendung kommen, sofern sich die Personen in einer “ununterbrochenen” grenzüberschreitenden Situation befinden, die gleichzeitig einen EU-Mitgliedstaat und das Vereinigte Königreich betreffen.

Wichtig ist, dass die grenzüberschreitende Situation noch vor Ablauf der Übergangsphase gestartet hat, und “ohne Unterbrechung” weiterhin nach Ablauf der Übergangsphase, also nach dem 31. Dezember 2020, besteht.  Grenzüberschreitende Situationen im beruflichen Kontext sind zum Beispiel:

  • befristete Entsendungen von Österreich in das Vereinigte Königreich (oder umgekehrt), oder
  • Beschäftigungen von österreichischen Mitarbeitern im Vereinigten Königreich zur ausschließlichen Tätigkeit im Vereinigten Königreich (oder umgekehrt), oder
  • “Mehrstaatentätigkeiten” – also gewöhnliche Tätigkeiten – gleichzeitig oder abwechselnd – in Österreich (und/oder anderen EU-Mitgliedstaaten) und im Vereinigten Königreich.

Da diese Bestimmungen in manchen beruflichen Konstellationen (wie zum Beispiel im Falle von sogenannten “Multi-state Workern”) einen gewissen Interpretationsspielraum offen halten, und auch die praktische Umsetzung und Einschätzung des jeweiligen EU-Mitgliedstaats und des Vereinigten Königreichs einzubeziehen ist, wird in unklaren Fällen eine individuelle Case-by-Case Beurteilung notwendig sein.

Für jene Personengruppen und Sachverhalte, für die kein Bestandsschutz vorgesehen ist, finden die unionsrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung mehr. Das hat zur Folge, dass die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, sollten die derzeitigen Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bis zum 31. Dezember 2020 zu keinem neuen Abkommen führen. Eine Doppelversicherung wäre nicht auszuschließen.

Das alte bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich, das vor dem Beitritt Österreichs zur EU gültig war, tritt nicht wieder in Kraft. Ob ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen wird, ist aus heutiger Sicht unklar und eher unwahrscheinlich. Das Vereinigte Königreich ist somit spätestens ab 1. Jänner 2021 als Drittstaat zu sehen.

 

Handlungsempfehlungen bis 31. Dezember 2020

Wir empfehlen dringend bereits vor Jahresende 2020 Vorkehrungen für grenzüberschreitende Einsätze von Mitarbeiter/innen (Entsendungen oder Tätigkeiten in zwei oder mehr Staaten im Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich) zu treffen:

  • Welche Mitarbeiter/innen sind derzeit im Vereinigten Königreich eingesetzt oder dorthin entsandt?
  • Setzen Sie derzeit Mitarbeiter/innen aus dem Vereinigten Königreich in Österreich ein oder sind diese nach Österreich entsandt?
  • Prüfen Sie, ob laufende, bald endende, Entsendungen oder andere grenzüberschreitende Einsätze verlängert werden können und ein etwaiger “Bestandsschutz” besteht.
  • Überlegen Sie, ob im Jahr 2021 geplante Entsendungen bereits im Jahr 2020 starten können, um von einem Bestandsschutz zu profitieren.
  • Können oder müssen A1- oder S1-Bescheinigungen bereits verlängert werden?
  • Können Ausnahmeanträge nach Art 16 der VO (EG) 883/2004 vor Ablauf der Übergangsphase eine Lösung sein, um einen Verbleib im österreichischen/britischen Sozialversicherungssystem, auch nach Ablauf der Übergangsphase, zu ermöglichen?
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen bei Bedarf über etwaige sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen oder den etwaigen Verlust von Familienleistungen oder Sachleistungen in der Krankenversicherung.

 

Mit Unterstützung von PwC Österreich können Sie als Dienstgeber/in
  • Profitieren und up-to-date bleiben – durch unsere Zusammenarbeit im globalen PwC-Netzwerk und den österreichischen Behörden,
  • Zeit sparen – indem wir für Ihre grenzüberschreitenden Mitarbeiter/inneneinsätze prüfen, für welche Personengruppen ein Bestandsschutz möglich ist, und mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Vorkehrungen treffen,
  • Den administrativen Aufwand reduzieren– in dem wir die notwendigen A1-/S1-Verlängerungen beantragen und die Kommunikation mit den österreichischen – und bei Bedarf ausländischen – Behörden übernehmen.

 

Lesen Sie im folgenden Artikel, welche immigrationsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Brexit zu beachten sind: https://blog.pwclegal.at/brexit-wie-geht-es-weiter-2/

 

FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsBrexitEntsendungGlobal MobilityGroßbritannienSozialversicherungUK
Foto von Evelyn Kappel
Evelyn Kappel Senior Manager, Leader Tax Consulting
evelyn.kappel@at.pwc.com xing
Foto von Daniela Meßner
Daniela Meßner Manager, Tax Consulting
daniela.messner@at.pwc.com

Neueste Beiträge

  • Business Trips aus Drittstaaten nach Österreich – Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze und Dienstreisen von Drittstaatsangehörigen (auch UK-Bürgern) – Was aus Sicht des österreichischen Ausländerbeschäftigungsrechts für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten ist
  • COVID-19-bedingte Erleichterungen für die Einlösung von Essensgutscheinen im Home Office
  • Handel darf wieder öffnen – Was ist aus Arbeitgebersicht zu beachten?
  • Gesetzgeber bestätigt rückwirkende Änderung beim Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber
  • Sozialpläne: VwGH zur Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungen als Betriebsausgabe

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2021 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinie, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.