GPLA wird zu PLAB – P&O Breakfasts in Wien / Linz und Salzburg
Die GPLA (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) beschäftigt jeden Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Ab 2020 sollen alle Beiträge und lohnabhängigen Abgaben durch die Finanzverwaltung als zentrale Prüfungsorganisation geprüft werden. Nach dem aktuellen Ministerialentwurf soll hierfür der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben (PLAB) eingerichtet werden. Zielsetzung sind die Bündelung der Prüfungsexpertise und einheitliche Rechtsauslegung. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Je besser Sie als Arbeitgeber vorbereitet sind, desto effizienter und fiktionsfreier können jetzt und in Zukunft die Prüfungen abgeschlossen werden.
In unserem P&O Network Breakfasts in Wien (6. November), Linz (7. November) und Salzburg (8. November), jeweils Start 8.00 Uhr, werden wir Highlights aus der GPLA-Prüfungspraxis der vergangenen Monate besprechen:
Verköstigung am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber oder Essensbons in einer externen Kantine/Gaststätte.
Essensbons für Mahlzeiten dürfen bis max. EUR 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei gewährt werden, egal ob mittels Essensbons oder Einsatz von elektronischen Kartensystemen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die steuerkonforme Einlösung zu gewährleisten. Anhand von Fallbeispielen vertiefen wir das Thema Kontrolle und Dokumentation und wo diese in der Praxis versagt haben.
Mitarbeiterbeteiligungen (Freibeträge 3.000 Euro pa)
Erhalten alle Arbeitnehmer oder Gruppen unentgeltliche oder verbilligte Beteiligungen am Unternehmen/Konzern, so können pro Jahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist die Hinterlegung bei einem inländischen Kreditinstitut (bzw EWR-Mitgliedsstaat). Während der Behaltefrist von 5 Jahren hat der Arbeitnehmer jährlich Depotauszüge vorzulegen, andernfalls ist eine Nachversteuerung des Freibetrags durchzuführen. Welche Fehlerquellen im Kontrollsystem könne Sie vermeiden?
Aufzeichnungen Reisekosten
Die Anforderungen an ordnungsgemäße lückenlose Reisekostenaufzeichnungen für die steuerfreie Auszahlung von Tag- und Nächtigungsgeldern sind unverändert hoch. Anhand von Fallbeispielen skizzieren wir abgabenrechtliche Vorteile und Risiken verschiedener Abgeltungsvarianten und häufige Fehlerquellen.
Privatnutzung von Firmenwagen – Fahrtenbuch
Sofern der Arbeitnehmer in der Jahresbetrachtung den Firmenwagen nachweislich weniger als 6.000 km privat nutzt, darf der halbe Sachbezug angesetzt werden. Voraussetzung ist ein übersichtlich, inhaltlich korrekt und zeitnah geführtes Fahrtenbuch mit detaillierter Beschreibungen der betrieblichen Reisewege. Fallbeispiele zeigen Hürden und Ursachen mangelhafter Aufzeichnungen und Abgrenzungsprobleme bei Beurteilung von Privatfahrten. Wann ist der Mini-Sachbezug sinnvoll und worauf ist bei Pool-Fahrzeugen zu achten.
Steuerberatungskosten
Ersetzt der Arbeitgeber Arbeitnehmern – oftmals im Entsendefall – Steuerberatungskosten sind diese als Vorteil aus dem Dienstverhältnis steuerpflichtig. Abhängig von der Fallkonstellation sind auch Informationen aus dem Ausland einzuholen und das Zusammenführen der Daten ist die Herausforderung.
Abzugssteuer – Arbeitskräfteüberlassung
Welche Abgabenhaftung trifft den inländischen Beschäftiger bei Personalgestellung aus dem Ausland, auch im Konzern? An Beispielen skizzieren wir die Voraussetzungen für Entlastung an der Quelle, Kontrollen und Schnittstellen zwischen Rechnungswesen und Personalabteilung.
Bonuszahlungen und andere Vorteile nach Beendigung DV oder Entsendung
Bonuszahlungen, aber auch andere Bezüge oder Vorteile, können auch erst nach Ende des Dienstverhältnisses oder auch Ablauf einer Entsendung fällig werden und zufließen. Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug im Inland besteht auch nach Vertragsende, im Fall von Entsendungen greift das Kausalitätsprinzip. Anhand von Fallbeispielen zeigen wir Ihnen die Herausforderung bei der Datenbeschaffung und –verwaltung und Schnittstellenthemen im In- und Ausland.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen und eine rege Diskussion!
Unter diesem Link können Sie sich direkt noch zur Veranstaltung anmelden:
https://veranstaltungen.pwc.at/nach-datum