Beschäftigungsbonus 2018
Wie Sie aus den Presseaussendungen der letzten Tage entnehmen konnten, hat die neue Bundesregierung eine „Redimensionierung“ der Förderaktion „Beschäftigungsbonus“ beschlossen.
Neuanträge bzw. Anträge für weitere förderungsfähige Arbeitsverhältnisse können nur noch bis 31.Jänner 2018 über den asw-Fördermanager eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingereicht werden, werden von der aws nicht mehr bearbeitet. Für förderungsfähige Eintritte während des Monats Jänner 2018 sind daher die entsprechenden Anträge bis zum 31.Jänner 2018 einzubringen. Die aws hat in ihrer Aussendung betont, dass die Anträge innerhalb der Frist abgesendet werden müssen, ein bloßes Erfassen im Fördermanager wahrt die Frist nicht.
Ersatzarbeitskräfte können aber weiterhin (dh nach dem 31. Jänner 2018) über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich – gemäß einer Aussendung des aws – um Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein. Detailfragen im Zusammenhang mit Ersatzarbeitskräften sind mit dem aws allerdings noch zu klären.
Anbei der link zur Presseaussendung der Bundesregierung: