Beschäftigungsbonus ab 1.7.2017 nun fix:
Wir empfehlen schon jetzt die Weichen für einen Antrag auf Beschäftigungsbonus zu stellen, auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind. Es steht insgesamt ein Fördervolumen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung und Anträge können ab 01.07.2017 bei der staatlichen Förderbank aws gestellt werden. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel.
Der Beschäftigungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Er wird ein Jahr nach Beginn des ersten geförderten Arbeitsverhältnisses von der aws oder für Tourismusbetriebe von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ausbezahlt.
Der Zuschuss beträgt 50 % der geförderten Lohnnebenkosten für maximal 3 Jahre. Aufgrund der Deckelung mit der jährlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage können pro gefördertem Arbeitsverhältnis und Jahr maximal in etwa EUR 10.632,30 Förderung in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Österreich, die ab 01.01.2017 einen zusätzlichen Arbeitsplatz im Umfang von mindestens einem Vollzeitäquivalent (38,5 Wochenstunden) schaffen. Diese Anforderung kann auch durch mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse in Summe erfüllt werden.
Förderungsfähig sind nur zusätzliche Arbeitsverhältnisse oder freie Dienstverhältnisse mit:
- arbeitslos gemeldeten oder in Schulungsmaßnahme beim AMS befindlichen Personen mit geeignetem Aufenthaltstitel;
- Abgängern von einer anerkannten Bildungseinrichtung mit oder ohne Abschluss (bei Abgang in den letzten 12 Monaten);
- Jobwechslern, die in den letzten 12 Monaten zumindest ununterbrochen 4 Monate lang in Österreich erwerbstätig waren.
Eine Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Monaten ist Voraussetzung. Es bestehen weitere Einschränkungen unter anderem bei Versetzungen im Konzern, Leiharbeitnehmern, Kombinationen mit anderen Fördermaßnahmen und Auslandssachverhalten.
Für die Prüfung, ob ein zusätzliches Arbeitsverhältnis geschaffen wurde, muss der Beschäftigtenstand nach Köpfen an 5 Stichtagen (Ende der vorangegangenen 4 Quartale, Tag vor Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses) ermittelt werden. Im Zeitpunkt der Abrechnung der Förderung ist unter anderem der Beschäftigungszuwachs durch Vergleich mit diesem Wert nachzuweisen.
Beispiel: Ermittlung des Referenzwertes bei Eintritt eines Dienstnehmers am 15.07.2017 – siehe nachfolgende Grafik:
Der Förderantrag ist spätestens binnen 30 Tagen nach Beginn des zu fördernden Dienstverhältnisses bei der AWS über http://www.beschaeftigungsbonus.at/ zu stellen. Die Beschäftigtenstände und die Förderungsfähigkeit müssen dabei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie abklären möchten, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und unterstützen bei der Bestätigung der Förderungsvoraussetzungen.