PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Beschäftigungsbonus ab 1.7.2017 nun fix:

Wir empfehlen schon jetzt die Weichen für einen Antrag auf Beschäftigungsbonus zu stellen, auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind. Es steht insgesamt ein Fördervolumen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung und Anträge können ab 01.07.2017 bei der staatlichen Förderbank aws gestellt werden. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Beschäftigungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Er wird ein Jahr nach Beginn des ersten geförderten Arbeitsverhältnisses von der aws oder für Tourismusbetriebe von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ausbezahlt.

Der Zuschuss beträgt 50 % der geförderten Lohnnebenkosten für maximal 3 Jahre. Aufgrund der Deckelung mit der jährlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage können pro gefördertem Arbeitsverhältnis und Jahr maximal in etwa EUR 10.632,30 Förderung in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Österreich, die ab 01.01.2017 einen zusätzlichen Arbeitsplatz im Umfang von mindestens einem Vollzeitäquivalent (38,5 Wochenstunden) schaffen. Diese Anforderung kann auch durch mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse in Summe erfüllt werden.

Förderungsfähig sind nur zusätzliche Arbeitsverhältnisse oder freie Dienstverhältnisse mit:

  • arbeitslos gemeldeten oder in Schulungsmaßnahme beim AMS befindlichen Personen mit geeignetem Aufenthaltstitel;
  • Abgängern von einer anerkannten Bildungseinrichtung mit oder ohne Abschluss (bei Abgang in den letzten 12 Monaten);
  • Jobwechslern, die in den letzten 12 Monaten zumindest ununterbrochen 4 Monate lang in Österreich erwerbstätig waren.

Eine Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Monaten ist Voraussetzung. Es bestehen weitere Einschränkungen unter anderem bei Versetzungen im Konzern, Leiharbeitnehmern, Kombinationen mit anderen Fördermaßnahmen und Auslandssachverhalten.

Für die Prüfung, ob ein zusätzliches Arbeitsverhältnis geschaffen wurde, muss der Beschäftigtenstand nach Köpfen an 5 Stichtagen (Ende der vorangegangenen 4 Quartale, Tag vor Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses) ermittelt werden. Im Zeitpunkt der Abrechnung der Förderung ist unter anderem der Beschäftigungszuwachs durch Vergleich mit diesem Wert nachzuweisen.

Beispiel: Ermittlung des Referenzwertes bei Eintritt eines Dienstnehmers am 15.07.2017 – siehe nachfolgende Grafik:

Der Förderantrag ist spätestens binnen 30 Tagen nach Beginn des zu fördernden Dienstverhältnisses bei der AWS über http://www.beschaeftigungsbonus.at/ zu stellen. Die Beschäftigtenstände und die Förderungsfähigkeit müssen dabei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie abklären möchten, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und unterstützen bei der Bestätigung der Förderungsvoraussetzungen.

FB twitter Linkedin
TagsawsBeschäftigungsbonusFörderung
Foto von Alexandra Platzer
Alexandra Platzer Director, Tax Solutions
+43 676 833773011

Kontakt aufnehmen linkedin
Johanna Karaffa Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Österreichische Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Fällen
  • Gesetzesänderungen im Lichte der Pensionswelle – (Neue) Teilpension und Einschränkung der Altersteilzeit
  • Die Pensionswelle ist kein Schicksal – sondern eine Gestaltungsaufgabe.
  • Ihr Pensionsantritt aus steuerlicher Sicht: Regelungen, Tipps und Strategien für eine sorgenfreie Alterspension
  • Aktuell: Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2025 wurde vom Parlament beschlossen

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo