Arbeitszeitflexibilisierung
Rechtliche Reglementierungen der Arbeitszeit dienen seit jeher dem Schutz von ArbeitnehmerInnen. Wir sehen es als wichtige Errungenschaft der Gesellschaft, ArbeitnehmerInnen durch schützende Regelungen ein Familienleben und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Nichtsdestotrotz erscheint es sinnvoll, geltende rechtliche Rahmenbedingungen zu überdenken. In bestimmten Branchen und Tätigkeitsbereichen machen klassische Modelle wie „nine-to-five“ durchaus Sinn, in einigen Bereichen wäre es aber zeitgemäß über eine Neugestaltung rechtlicher Möglichkeiten nachzudenken, um Österreichs internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
Gerade ArbeitnehmerInnen die stark projektbezogen arbeiten, eher höherqualifiziert sind und eigenverantwortliches Arbeiten schätzen, würden von Modellen wie etwa der in Deutschland möglichen Vertrauensarbeitszeit profitieren. Dabei geht es darum, dass MitarbeiterInnen ihre Arbeit nicht anhand der Arbeitszeit, sondern an Hand der zu erledigenden Aufgaben organisieren. Das bedeutet, dass wenn der betreffende Mitarbeiter bzw. die betreffende Mitarbeiterin gerade keinen Arbeitsauftrag hat, der/die MitarbeiterIn ohne die Notwendigkeit einer Rechtfertigung seiner/ihrer Freizeit nachgehen kann und dafür unaufgefordert auch länger arbeitet, wenn es das Arbeitspensum erfordert.
Zeitgemäße Arbeitszeitmodelle könnten dazu führen, dass ArbeitnehmerInnen, deren Tätigkeitsfeld mobiles Arbeiten – zB „home office“ – zulässt, die Vereinbarung von Beruf und Familienleben stressfreier gelingt, was gerade berufstätige Mütter unterstützt, die neben der Familie nicht auf berufliche Ambitionen verzichten wollen. Aber auch Väter könnten dadurch ermutigt werden, sich noch aktiver in ihre Rolle als Elternteil einzubringen, ohne mit Rückschritten im Karriereweg rechnen zu müssen.
Von Arbeitszeitmodellen, die ein eigenverantwortliches Arbeiten – das zB im Fall der sog Vertrauensarbeitszeit bei zielstrebiger Erledigung des Arbeitspensums auch kürzere Arbeitszeiten ohne finanzielle Einbußen ermöglicht – mit monetären Anreizen für die ArbeitnehmerInnen verbindet, profitieren sowohl ArbeitgeberIn als auch ArbeitnehmerIn.
Der österreichische Gesetzgeber und die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in Form der Sozialpartnerschaft werden sich auch weiterhin um eine sinnvolle und sachliche Diskussion um moderne Arbeitszeitregelungen bemühen, um den Wirtschaftsstandort Österreich innerhalb der Europäischen Union und international wettbewerbsfähig zu halten.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Dr. Christina Wiborny oder Frau Valerie Kalnein.