PwC | Österreich
  • Share
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • P&O Newsletter
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Newsletter-Archiv 2016
28.04.2017

Arbeitnehmerveranlagung 2016 – Was ist neu?

Für das Veranlagungsjahr 2016 kommen erstmals die neuen Regelungen für die automatische antragslose Arbeitnehmerveranlagung zum Tragen. Auslöser für diese Neuregelung war die Tatsache, dass in der Vergangenheit sehr viele Arbeitnehmer die bestehenden Möglichkeiten der Steuerrückerstattung nicht nutzten und nach Schätzungen der Finanzbehörde gut 100 Millionen an zu viel bezahlter Lohnsteuer nicht rückgefordert wurden. Das neue Instrumentarium soll nun dafür sorgen, dass Arbeitnehmer, die keinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben, trotzdem aus amtsbekannten Umständen eine Steuerrückerstattung erhalten.

Wann kommt es zur Steuerrückerstattung?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird nur dann erfolgen, wenn

  • bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde,
  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Laut Auskunft des BMF wird spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (also für das Steuerjahr 2016 bis 31.12.2018) eine automatische Veranlagung durchgeführt, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und kein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung oder eine Steuererklärung eingereicht wurde. Auch ein „Opting-Out“ ist möglich, man kann dem Finanzamt via Finanz-online (sonstige Anbringen) mitteilen, dass man auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung verzichtet.

Auch Pensionisten können profitieren

Von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung können auch jene Pensionisten profitieren, die auf Grund ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer gezahlt haben. Sie erhalten auf Grund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück – für 2016 maximal 110 Euro.

Wie kommt der Steuerpflichtige zu seinem Geld?

Liegen dem Finanzamt die Kontodaten des Steuerpflichtigen bereits vor, dann kommt es zur vollautomatischen Überweisung der Steuergutschrift auf dieses Konto. Kennt das Finanzamt die Kontodaten nicht, dann wird dem Steuerpflichtigen zusammen mit dem Bescheid ein Formular für einen Rückzahlungsantrag übermittelt, in dem er das Konto für die Überweisung der Gutschrift bekannt geben kann. Sobald dem Finanzamt die Kontodaten bekannt gegeben wurden, erfolgt die Überweisung.

Was ist zu tun, wenn die antragslose Arbeitnehmerveranlagung nicht korrekt ist?

Sollte das Finanzamt aufgrund von Schlussfolgerungen aus der Aktenlagen eine antragslose automatische Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, obwohl die Voraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind, dann haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit – bzw. unter gewissen Umständen auch die gesetzliche Verpflichtung – trotzdem eine Erklärung einzureichen.

Möchte der Arbeitnehmer von der Steuer absetzbare Ausgaben geltend machen, wie die Betriebsratsumlage oder den Gewerkschaftsbeitrag, die ja bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtigt werden, dann kann er innerhalb von 5 Jahren (also Arbeitnehmerveranlagung 2016 bis spätestens 31.12.2021) eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Das Finanzamt hat dann über die eingereichte Erklärung zu entscheiden und hebt gleichzeitig damit den antragslos ergangenen Bescheid auf.

Unterliegt eine Person der Steuererklärungspflicht z.B. weil sie auch Einkünfte aus Vermietung oder aus nicht bereits der österreichischen Kapitalertragssteuer unterliegendem Kapitalvermögen (z.B. Zinsen von einem Konto in Deutschland) hat, und wurde trotzdem aufgrund der Aktenlage eine automatische antragslose Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt, dann muss der Steuerpflichtige eine Erklärung nachreichen.

Tatsächlich bürokratische Erleichterung?

Ob die automatische antragslose Arbeitnehmerveranlagung tatsächlich immer zu einer bürokratischen Erleichterung führen wird, muss sich erst zeigen. Zu einer Entlastung kann es nur dann kommen, wenn sichergestellt ist, dass die vorhandene Aktenlage der Steuerpflichtigen vom Finanzamt richtig interpretiert wird und die durchgeführte Veranlagung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer endgültig abgeschlossene Veranlagung führt. Als durchaus positiv ist zu bewerten, dass der Zugang zum Recht erleichtert wurde.

Ein kurzes animiertes „Erklärvideo“ speziell für Schüler und Studenten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html

 

FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsantragslosArbeitnehmerveranlagungautomatisch
Foto von Maria Sigmund
Maria Sigmund Manager, Global Mobility Services
maria.sigmund@at.pwc.com twitter

Neueste Beiträge

  • Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros ab Mai 2022
  • P&O bei der PoP – Power of People
  • Firmenparkplatz noch kostenlos, oder bald kostenpflichtig?
  • Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer
  • Ökosoziale Steuerreform 2022 beschlossen: Wesentliche Maßnahmen zur Steuerentlastung sowie zur Ökologisierung kurz und knapp zusammengefasst

P&O abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2021 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.


Bei der Verwendung bestimmter Cookies von US-Anbietern kann es zur Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an diese Anbieter in die USA kommen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-311/18, Schrems II) in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und zudem keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind. Die Übermittlung Ihrer Daten in die USA und die Verwendung von Cookies, bei denen eine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt darum ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Bei Übermittlung Ihrer Daten in die USA, besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Ebensowenig kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten gewährleistet werden. Insgesamt sind die Zugriffe und Verwendung von Daten durch US Behörden, laut dem Gerichtshof der Europäischen Union, nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und daher unverhältnismäßig.


Eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA wird erteilt, indem Sie alle Cookies akzeptieren und kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies (inklusive US-Datentransfers) akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Unterstützt von CookieYes Logo