UPDATE: Geförderte Wiedereingliederungsteilzeit nach längerem Krankenstand
Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wurde am 18.1.2017 mit BGBL verlautbart, finden Sie nachfolgend die Änderungen zum bereits vorgestellten Ministerialentwurf (P&O Newsletter vom 1.12.2016):
- Das Gesetz tritt erst mit 1.7.2017 in Kraft.
- Neu hinzugekommen ist – soweit arbeitsmedizinisch zweckmäßig – eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit von bis zu drei Monaten, weshalb die Wiedereingliederungsteilzeit somit insgesamt für einen Zeitraum von maximal 9 Monaten in Anspruch genommen werden kann.
- Für das Wiedereingliederungsgeld bedeutet dies die Notwendigkeit einer neuerlichen Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers für den Verlängerungszeitraum.
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