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25.01.2017

UPDATE: Geförderte Wiedereingliederungsteilzeit nach längerem Krankenstand

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wurde am 18.1.2017 mit BGBL verlautbart, finden Sie nachfolgend die Änderungen zum bereits vorgestellten Ministerialentwurf (P&O Newsletter vom 1.12.2016):

  • Das Gesetz tritt erst mit 1.7.2017 in Kraft.
  • Neu hinzugekommen ist – soweit arbeitsmedizinisch zweckmäßig – eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit von bis zu drei Monaten, weshalb die Wiedereingliederungsteilzeit somit insgesamt für einen Zeitraum von maximal 9 Monaten in Anspruch genommen werden kann.
  • Für das Wiedereingliederungsgeld bedeutet dies die Notwendigkeit einer neuerlichen Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers für den Verlängerungszeitraum.

Interessiert Sie dieses Thema? Neugierig auf mehr? Fragen Sie uns! Wir stehen gerne zur Verfügung.

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TagsWiedereingliederungsgeldWiedereingliederungsteilzeit
Foto von Nina Samitsch
Nina Samitsch nina.samitsch@at.pwc.com

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