Bonus-Malus-System für ältere Dienstnehmer (ab 2018)
Im Regierungsabkommen 2013–2018 einigten sich die Regierungspartner, die Beschäftigungsquoten älterer Dienstnehmer (älter als 55 Jahre) bis zum Jahre 2018 anzuheben. Die gesetzliche Umsetzung erfolgte bereits im Jahr 2015 durch die Einführung eines „Quotenmodells“. Dieses Modell beruht auf dem Vergleich des Anteils älterer Dienstnehmer im konkreten Unternehmen mit der Beschäftigungsquote in der entsprechenden Branche sowie daran anknüpfend einer Verminderung des Dienstgeberbeitrages (Bonus) oder Erhöhung der Auflösungsabgabe (Malus). In den Jahren 2016/2017 können geeignete Maßnahmen vom Unternehmen gesetzt werden, ab 2018 greifen die Bonus-Malus-Konsequenzen.
Wie funktioniert nun das neue Bonus-Malus-System („Quotenmodell“)?
Für den Stichtag 30.6.2017 wurden gesetzliche Zielwerte an Beschäftigung beschlossen:
- für 55-59 jährige Männer: 73,6%
- für 60-64 jährige Männer: 33,1%
- für 55-59 jährige Frauen: 60,1%
Werden alle Ziele erreicht, tritt das Bonus-Malus-System nicht in Kraft. Wird auch nur ein Zielwert nicht erreicht, tritt ab 1.1.2018 das Bonus-Malus-System in Kraft, allerdings nur für Dienstgeber mit durchschnittlich mehr als 25 vollversicherten Mitarbeitern (ausgenommen Lehrlinge) pro Jahr.
Der Hauptverband hat auf Basis seiner gespeicherten Daten eine Gesamtquote an Beschäftigung und Branchenquoten (auf Basis ÖNACE) zu berechnen. Erreicht Ihr Unternehmen die Branchenquote (berechnet für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017) nicht, so erhöht sich die Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 auf den doppelten Betrag. Erreicht Ihr Unternehmen die Branchenquote, so reduziert sich der Dienstgeberbeitrag 2018 von 3,9 % auf 3,8 %.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist für die Bereitstellung der Daten an die Unternehmer verantwortlich (Frist 30.9.2017). Die Bereitstellung der für Sie relevanten Quote wird online über das Unternehmensserviceportal erfolgen (www.usp.gv.at). Anfang Oktober 2016 wurde vom Hauptverband ein allgemeines Informationsschreiben diesbezüglich ausgesandt.
Aktuell befindet sich für die Bauwirtschaft eine Sonderregelung in Begutachtung, bei welcher erwogen wird, keinen Bonus in Form eines reduzierten Dienstgeberbeitrags zu geben und dafür den Malus bei der Auflösungsabgabe entsprechend geringer anzusetzen (Gesetzwerdung diesbezüglich ist abzuwarten).
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